Grundsätzlich kann in offene und geschlossene Investmentfonds unterschieden werden. |
Offene Investmentfonds / Publikumsfonds |
Bei den offenen Fonds existiert keine Begrenzung des Fondsvermögens und der Zahl der auszugebenden Zertifikate. Die Kapitalanlagegesellschaften können Fonds in theoretisch unbegrenzter Höhe herausgeben. |
Geschlossene Investmentfonds |
Bei geschlossenen Investmentfonds werden Anteile nur innerhalb einer bestimmten Zeichnungsfrist oder in einer vorher festgelegten Stückzahl angeboten. Der Anleger hat keinen Anspruch auf Rücknahme der Anteile. Er muss Sie an Dritte bzw. über die Börse verkaufen. Durch ein Aufgeld (Agio) bzw. Abgeld (Disagio) kann der Preis des Anteils erheblich vom anteiligen Wert am Fondsvermögen abweichen. Diese Art der Fonds unterliegen nicht dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Gängige Investitionsgüter für geschlossene Fonds sind neben Immobilienfonds, Schifffonds, Medienfonds und Anlagen zu regenerativen Energien, z.B.Windkraftanlagen. |