Abrufphase
Bei einigen Tarifen in der Lebensversicherung beginnt in der Endphase der Vertragslaufzeit die sogenannte Abrufphase. Eine kapitallebensversicherung kann z.B. einen variablen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren Abrufphase beinhalten, in der die Versicherung jährlich gekündigt und ausgezahlt werden, bzw. über das Ende der Versicherung hinaus weiter bestehen bleiben kann.nach oben
Abrufrente
Bei einer privaten Rentenversicherung kann in der Regel jederzeit vor dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Rentenbeginn die Zahlung einer früher einsetzenden lebenslangen Rente verlangt werden. Diese vorzeitige in Anspruch genommene Rente heißt im Fachjargon: "Abrufrente" Da insgesamt weniger Beiträge als ursprünglich geplant gezahlt wurden und die Rente auch länger gezahlt wird, fällt sie etwas niedriger aus.
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Abtretung
Vertraglich geregelte Übertragung einer Forderung (oder eines Rechts) von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. Die Abtretung ist eine Übertragung der Rechte und Ansprüche aus der Versicherung vom VN auf einen Dritten (z.B. einer Bank zur Absicherung eines Kredites). Die Rechte können ganz oder teilweise (z.B. ohne Einschluss der Überschussbeteiligung) übertragen werden. Eine Zustimmung des Versicherers ist nicht erforderlich.
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Abzugsfranchise
Wer einen kleinen Teil des Risikos selbst tragen kann und Beiträge sparen möchte, dem wird in den meisten Sparten eine Selbstbeteiligung (auch Abzugsfranchise genannt) angeboten.
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Agio
Ein für Wertpapiere gezahltes Aufgeld nennt man Agio. Bei dem Agio handelt es sich um jenen Betrag, um den der Ausgabepreis bei der Neuausgabe von Wertpapieren den Nennbetrag übersteigt bzw. den Betrag übersteigt, um den der Börsenkurs den inneren Wert übersteigt. Auch das Aufgeld, das beim Kauf der meisten Fonds für den Anleger anfällt, wird als Agio bezeichnet.
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Aktienfonds
Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend in Aktien investiert.
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Altersrückstellung
Mit dem Alter wächst das Risiko der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung, welches durch diese besondere Rückstellung berücksichtigt wird.
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Anamnese
In der Personenversicherung verwendeter medizinischer Begriff: Gesundheitliche Vorgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Vorerkrankungen.
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Anfängerrabatt
Fahranfänger können bei Kfz-Versicherungen in der Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 (100 - 125 Prozent) einsteigen. Vorraussetzung ist ein mindestens dreijähriger Führerscheinbesitz.
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Anleihen
Wertpapier, das der längerfristigen Kreditfinanzierung dient. Anleihen der öffentlichen Hand müssen beispielsweise in Deutschland aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Bundesfinanzminister genehmigt werden.
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Assekuranz
Anderer Begriff für Versicherungswirtschaft
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Außenversicherung
Die Außenversicherung bezeichnet in der Hausratversicherung den Schutz der versicherten Sachen außerhalb der versicherten Wohnung. Versichert sind zum Beispiel Feuerschäden am Reisegepäck in Hotelzimmern. Versicherte Sachen sind dann außenversichert, wenn sie sich vorrübergehend (i.d.R. nicht mehr als drei Monate) außerhalb der Wohnung befinden.
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Aufgeschobene Rente
Bei der aufgeschobenen Leibrentenversicherung wird das für die Rentenzahlung notwendige Kapital während der Aufschubzeit angesammelt. In der Regel stimmt die Beitragszahlungsdauer mit der Aufschubzeit überein. Die Leistungen aus einem solchen Versicherungsvertrag sind steuerlich begünstigt, wenn die Laufzeit des Vertrages mindest 12 Jahre beträgt und die Beitragszahlung über 5 Jahre erfolgt. Der Versicherte hat in der Regel ein Kapitalwahlrecht bis spätestens 3 Monate (bei Versicherung mit Todesfall-Leistung) oder 5 Jahre ( bei Versicherung ohne Todesfall-Leistung) vor Ende der Aufschubzeit.
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Aufhebung
Ein Versicherungsvertrag endet mit der Aufhebung. Der Versicherer bestätigt den Ablauf der Police und rechnet den Vertrag ab.
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Aufschubzeit
Bei der aufgeschobenen Leibrentenversicherung legt der Kunde bei Vertragsabschluss fest, wann die Rentenzahlung beginnen soll (in der Regel ab dem 60. oder 65. Geburtstag). Die Sparphase vom Abschluss bis zum Rentenbezug heißt Aufschubzeit.
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Ausbildungsversicherung
Die Ausbildungsversicherung sichert die Kosten für die Berufsausbildung der Kinder (bspw. ein Studium) ab. Beitragszahler und versicherte Person ist in der Regel ein Elternteil. Stirbt er vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Die Leistung aus der Lebensversicherung wird dadurch immer erst zum vereinbarten Termin, zum Beispiel zum Beginn des Studiums, ausgezahlt.
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Ausgabeaufschlag
Differenz zwischen Ausgabepreis und Anteilwert, den der Anleger beim Erwerb von Investmentanteilen zu entrichten hat. Diese Gebühr deckt hauptsächlich die Vertriebskosten der Kapitalanlagegesellschaft ab. Der Ausgabeaufschlag wird in der Regel als Prozentsatz auf Basis des Rücknahmepreises oder des Anlagebetrags berechnet. Die Höhe des Ausgabeaufschlags hängt auch von der Art des Fonds und seinem Anlageschwerpunkt ab. Der Ausgabeaufschlag ist nur einmal zu entrichten.
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Auslandsreise-Krankenversicherung
Ergänzt im Ausland die Leistungen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung. In Ländern, mit denen die Bundesrepublik kein Sozialabkommen abgeschlossen hat, ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung notwendig, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht.
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Ausschlüsse
Versicherungsschutz ohne Einschränkung kann nicht angeboten werden. Dies ist mit Rücksicht auf eine kalkulierbare und tragbare Prämie erforderlich.
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Bagatellschäden
Kleinschäden bringen relativ hohe Unkostenbelastungen für den Versicherer. Selbstbeteiligungen und Betragsrückerstattung bei schadenfreiem Verlauf des Vertrages senken die Zahl der zu bearbeitenden Schadensfälle erheblich.
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Baisse
Starker Kursrückgang an der Börse über einen mittleren oder längeren Zeitraum.
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Barreserve
Damit das Fondsmanagement flexibel auf Anlagechancen reagieren und Anteilrückgaben jederzeit bedienen kann, besteht ein Teil des Fondsvermögens in der Regel aus Bankguthaben oder Geldmarktpapieren. Die Höhe der Liquidität kann durch die Vertragsbedingungen begrenzt sein. Laut dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften darf ein Fonds (Ausnahme: kurz nach der Auflegung) maximal eine Barreserve von 49% halten.
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Bauartklasse
Die Prämie in der Hausrat- und Gebäudeversicherung ist abhängig von der Bauweise des Hauses.
Die Bauartklassen setzen folgende Bedingungen voraus:
Bauartklasse | Aussenwände | Dacheindeckung |
BAK I | Massiv (Mauerwerk, Beton u. ä.) | hart: z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe, Holzzement, Presskies, Kunststoff |
BAK II | Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus anderem Material als Holz oder Kunststoff(z. B. Profilblech, Asbestzement) | |
BAK III | Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung,Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art,Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff,Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten | hart: z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe |
BAK IV | wie Klasse I oder II | weich: (z.B. vollständige oderteilweise Eindeckung mit Holz.Ried, Schilf, Stroh o.ä.) |
BAK V | wie Klasse III | |
Bauartklassen für Fertighäuser |
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Fertighausgruppe | Aussenwände | Dacheindeckung |
FHG 1 | In allen Teilen - einschließlich der tragenden Konstruktion - aus feuerbeständigen Bauteilen | hart: z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe |
FHG 2 | Fertighaus in Leichtbauweise, Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dgl., Umfassungswände und tragende Konstruktion nach innen und außen mit feuerhemmenden, nichtbrennbaren Baustoffen ummantelt bzw. verkleidet (z. B. Putz, Klinker, Gipsplatten; nicht jedoch Metall oder Metallfolien) | |
FHG 3 | Wie Fertighausgruppe 2, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung |
hart: z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe |
Baukostenindex
Wird vom Statistischen Bundesamt errechnet und stellt die Grundlage zur Ermittlung der Baupreisveränderung gegenüber dem Basisjahr dar. Von den Sachversicherern wird ein Baukostenindex aufgrund von Schadenregulierungen ermittelt. Er dient dem Verband der Sachversicherer zur Festsetzung der Prämienrichtzahl.
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Beamtenrabatt
Angehörige des öffentlichen Dienstes (Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst) erhalten in der Kfz-Versicherung und in einigen anderen Sachversicherungssparten ermäßigte Tarife. Begründet wird dies mit einer geringeren Schadenshäufigkeit dieses Personenkreises.
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Behindertenrabatt
Nachlässe in der Kfz-Haftpflicht zwischen 5 und 25 % bei Nachweis einer Behinderung.
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Beitragsfreie Versicherung
Der Versicherungsnehmer kann eine gemischte Lebensversicherung mit bisher laufender Prämienzahlung in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versicherungssumme umwandeln. Anstatt den Vertrag vollständig zu beenden, wird der Versicherungsnehmer lediglich von der Pflicht zur weiteren Beitragszahlung befreit, während der Versicherer - in verminderter Form - leistungspflichtig bleibt. Der erreichte Rückkaufswert dient nach Abzügen als neues Deckungskapital.
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Beitragsrückerstattung
In Versicherungsbeiträgen sind großzügige Sicherheitsreserven für einen unerwartet schlechten Schadensverlauf einkalkuliert, die in der Regel nicht oder nicht in vollem Umfang benötigt werden. In der Lebens- und der Krankenversicherung ist die Beteiligung der Kunden an diesen Überschüssen zwingend vorgeschrieben. In den übrigen Sparten ist die Handhabung unterschiedlich.
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Beleihungswert
Der Beleihungswert ist die Obergrenze für eine eventuelle Vorrauszahlung. Sie wird aus dem Rückkaufswert berechnet (z.B. 85%), der bei einer vorzeitigen Kündigung ausgezahlt wird. Er steigt mit fortgeschrittener Laufzeit.
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Berufsunfähigkeit
Wer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit, die seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht, auszuüben, gilt als vollständig berufsunfähig. Als teilweise berufsunfähig wird eingestuft, wer voraussichtlich auf Dauer, aber nur in einem bestimmten Maße eingeschränkt ist. Wer mindestens sechs Monate lang ununterbrochen als ganz oder teilweise berufsunfähig eingestuft wurde, gilt auf Dauer als berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt für den Fall, dass der Versicherte während der Dauer des Vertrages vollständig oder teilweise berufsunfähig wird.
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Betriebliche Altersversorgung
Es gibt mehrere Formen der betrieblichen Altersversorgung (Versorgungszusage des Arbeitgebers, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionszusage, Unterstützungskasse, Insolvenzversicherung).
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Betriebskrankenkasse
Einer der Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung. Kann gegründet werden, wenn es im Betrieb 450 festangestellte Versicherungspflichtige gibt und diese mehrheitlich der Gründung zustimmen.
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Bindefrist
Während der sogenannten Bindefrist ist ein Antragsteller an seinen Versicherungsantrag gebunden. Laut Gesetz beträgt sie in einer Sachversicherung in der Regel zwei Wochen, in der Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung einen Monat, in der Lebens- und Krankenversicherung meist sechs Wochen. Ausschlaggebend ist jedoch die im Vertrag festgelegte Frist.
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Bonität
Unter Bonität versteht man die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Schuldners. Letztlich versteht man darunter auch das Ansehen, daß ein Kunde bei Banken hat.
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Branchenfonds
Investmentfonds, der ausschließlich in Aktien bestimmter Sektoren oder Wirtschaftssektoren wie beispielsweise Rohstoffe oder Technologie anlegt (auch Spezialitätenfonds genannt).
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde im Jahr 2002 durch die Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen und das Versicherungswesen gegründet. Zielsetzung war es hierbei den gestiegenen Anforderungen der Kapitalmärkte sowie der engen Verzahnung der Institute besser Rechnung tragen zu können. Die Hauptaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel.
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Chart
Graphische Darstellung zum Beispiel von Kursen und Zinsen über einen bestimmten Zeitraum.
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Check-Up 35
Ein Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung der am häufigsten auftretenden Krankheiten ( Herz-, Kreislauf-, Nieren-, und Zuckerkrankheit ) steht allen Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen zu, die älter als 35 Jahre sind.
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Courtage
Gebühr des Maklers für die Vermittlung eines Geschäftes.
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Dachfonds
Fonds, die ihre Gelder in Unterfonds, also in Anteilscheine anderer Fonds anlegen.
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Deckungskapital
Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des Lebensversicherungsvertrages. Kündigt man den Vertrag vorzeitig, erhält man den Rückkaufswert, auch Rückvergütung genannt, ausbezahlt. Der Rückkaufswert setzt sich aus dem üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag (Stornoabschlag) verringerten Deckungskapital und den Überschussanteilen zusammen.
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Deckungssumme
Die Summe, bis zu der ein Schaden von der Versicherung übernommen wird, bezeichnet man bei Haftpflichtversicherungen auch als Deckungssumme.
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Diebstahl
Versicherungen unterscheiden zwischen dem einfachen Diebstahl, der Wegnahme einer ungesicherten Sache und dem Einbruchdiebstahl, bei dem der Täter in einen verschlossenen Raum eindringt.
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Direktgutschrift
Der von den Lebensversicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschuss wird der "Rückstellung für Beitragsrückerstattung" (RfB) zugeführt, aus der die Überschussanteile der einzelnen Versicherungsnehmer gespeist werden. Dieses Verfahren wurde 1984 durch die sogenannte Direktgutschrift verbessert. Ein Teil des Überschusses wird den Versicherten nun unmittelbar gutgeschrieben. Damit führt die Direktgutschrift zu einer von vornherein höheren Verzinsung des Vorsorgekapitals als mit dem Rechnungszins.
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Direktversicherer
Versicherer, die ihre Dienste im Wege des Direktvertriebes ohne einen Außendienst, Vertreter oder Makler anbieten, werden als Direktversicherer bezeichnet. Die Kundenbeziehungen werden per Telefon, Fax, Post und Internet gepflegt. Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit Direktversicherung, der Lebensversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
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Direktversicherung
Eine Direktversicherung kann als Kapitalversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Im Vergleich zu den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung besteht eine Haftungsfreiheit für den Arbeitgeber, Bis auf die überschaubaren Beitragszahlung hat der Arbeitgeber keine weiteren Verpflichtungen. Die Abwicklung übernimmt das Versicherungsunternehmen. Die Direktversicherung ist deshalb die ideale Form der Betriebliche Altersvorsorge für Klein- und Mittelbetriebe. Die Arbeitgeberbeiträge sind Betriebsausgaben, stellen beim Arbeitnehmer aber zugeflossenen Lohn dar ( Pauschalversteuerung).
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Dividende
Die Dividende ist der Gewinnanteil des Aktionärs einer Aktiengesellschaft. Die Höhe der Dividende wird von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft festgelegt.
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Dynamik
Eine regelmäßige und automatische Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag wird als Dynamik bezeichnet. Zweck ist es, langlaufende Versicherungsverträge gegen die inflationsbedingte Geldentwertung zu schützen. Die Erhöhungen richten sich entweder nach dem Index des Statistischen Bundesamtes (z.B. Hausratversicherung) , der Steigerung des Höchstbeitrages der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Lebensversicherung) oder einem vereinbarten Prozentsatz. Der Versicherungsnehmer kann zweimal hintereinander auf eine Anpassung verzichten, ohne dass der Anspruch auf eine Dynamik entfällt.
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Einlösungsbeitrag
So wird der erste Beitrag genannt, der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender Bedeutung. Erst wenn er in den Häden des Versicherungsunternehmen ist, besteht Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.
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Elementarschäden
Zu den erweiterten Elementarschäden zählen: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Diese kann man als Zusatzdeckung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung beantragen. In der Regel gilt eine Wartezeit sowie eine Selbstbeteiligung vereinbart.
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Emissionskurs
Ausgabekurs, zu dem ein neues Wertpapier den Kapitalanlegern angeboten wird.
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Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung wird durch die Versicherungssumme und die Höhe des Schadens begrenzt. Für einzelne Leistungsbereiche gelten gesonderte Entschädigungsgrenzen (z.B. Wertsachen in der Hausratversicherung, Aufräumkosten in der Gebäudeversicherung).
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Ersatzkasse
Einer der Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung.
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Exzedent
Ergänzungsdeckung zu einem bestehenden Versicherungsvertrag. In der Regel wird dies in der Haftpflichtversicherung angewandt. Mittlerweile kann man diese Form der On-Top-Deckung jedoch auch in anderen Bereichen der Sachversicherung finden.
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Fahrlässigkeit
Wer die gebotene Sorgfalt und Vorsicht außer Acht lässt, handelt fahrlässig. Nach Schwere des Verschuldens wird zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden. Leicht fahrlässig handelt, wer die im täglichen Leben erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt.
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Fahrradversicherung
Versicherung gegen den Diebstahl von Fahrrädern. Versicherungsschutz kann über die Hausratversicherung oder über spezielle Fahrradpolicen erlangt werden. In der Regel gilt der Versicherungsschutz nur in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr, wenn das Fahrrad durch ein Schloss ausreichend gesichert war.
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Faksimile
Als Faksimile wird die maschinell erstellte Nachbildung einer eigenhändigen Unterschrift bezeichnet. Aus Rationalisierungsgründen kann die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers auf einer Urkunde durch ein Faksimile bei der Policierung, auf Rechnungen und Mahnschreiben ersetzt werden. Dies gilt nicht für Kündigungsschreiben.
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Familienangehörige
Neben dem Versicherungsnehmer selbst sind in vielen Versicherungspolicen weitere Familienmitglieder mitversichert bzw. mitversicherbar. Im Rahmen von Hausratpolicen ist das Eigentum aller Haushaltsangehörigen mitversichert. In der Privathaftpflicht kann der Ehe- und Lebenspartner sowie die Kinder mitversichert werden.
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Fondsgebundene Lebensversicherung
Lebensversicherung auf Investmentbasis als Form sachwertgesicherter Lebensversicherung. Eine gemischte Lebensversicherung, die auf Basis von Anteilen eines Sondervermögens speziell eines oder mehrerer Investmentfonds durchgeführt wird. Bietet anders als die konventionelle Lebensversicherung die Chance eines Wertzuwachses (Kurssteigerungen), aber auch das Risiko der Werteinbuße. Das Risiko kann zum Ablauf hin deutlich minimiert werden. Der Fonds kann verschieden zusammengesetzt sein (Immobilienanteile, Rentenpapiere, Aktien) und einen unterschiedlichen spekulativen Charakter haben. Der Versicherungsnehmer hat die Entscheidung über die jeweilige Fondanlage und kann wechseln). Überträgt er die Entscheidung an einen Vermögensverwalter handelt es sich um eine gemanagte Fondspolice.
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Franchise
Selbstbeteiligung eines Versicherten, um den Versicherungsträger von Bagatellschäden freizumachen.
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Frauenrabatt
Mit ermäßigten Preisen ("Ladytarife") honorieren einige Autoversicherer die geringere Schadenshäufigkeit ihrer weiblichen Kundschaft.
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Fremdversicherung
Als Fremdversicherung wird eine auf das Leben einer anderen Person abgeschlossene Lebensversicherung bezeichnet. Dabei muss die versicherte Person schriftlich erklären, dass sie mit einer solchen Versicherung einverstanden ist. Es genügt auch die Unterschrift der zu versichernden Person auf dem Versicherungsantrag. Diese Vorschrift birgt die Schutzbestimmung des §159 Versicherungsvertragsgesetz zur Verhütung betrügerischer oder verbrecherischer Absichten.
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Fusion
Rechtliche und wirtschaftliche Vereinigung zweier oder mehrerer Unternehmen.
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GRV (Gesetzliche Rentenversicherung)
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Arbeitnehmer sowie bestimmte Gruppen von Selbstständigen und freiberuflich Tätigen, die der Gesetzgeber als besonders schutzbedürftig einstuft (z.B. Hebammen, Journalisten, Künstler), sind in der GRV pflichtversichert. Die Voraussetzung für eine Rente aus der GRV ist die Zahlung von Beiträgen. Die GRV leistet eine Altersrente, eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Höhe und Anzahl der entrichteten Beiträge.
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Garagenrabatt
Wer sein Auto in der Garage parkt, kann ein paar Prozent Versicherungsprämie sparen. Gut, wenn sowieso eine Garage vorhanden ist, überflüssig und teuer, wenn man deswegen extra eine Garage mieten muss.
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Garantiefonds
Fondstyp, bei dem meist am Ende einer festgesetzten Fondslaufzeit entweder das eingesetzte Kapital zurückgezahlt wird oder wenigstens ein bestimmter Prozentsatz davon.
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Gebäudeversicherung
Versicherung für Häuser und das fest verbundene Zubehör gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und einige andere Gefahren.
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Gefahr-Erhöhung
Nach Gefahrerhöhungen fragen die Sachversicherer (z.B. Hausrat, Gebäude) stets in ihren Antragsformularen. Gemeint ist damit zum Beispiel das Sägewerk auf dem Nachbargrundstück, durch das ein erhöhtes Feuerrisiko besteht.
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Gefahrengruppe
Ein Unfallversicherer unterscheidet nach Gruppen höherer und geringerer Gefahr. Typische Unterscheidungen sind Gefahrengruppe A für kaufmännisch und aufsichtsführend Tätige, B für Handwerker und K für Kinder.
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Geldmarktfonds
Fonds, die 100 Prozent Ihrer Gelder in Bankguthaben, Geldmarkttiteln oder Wertpapieren mit kurzen Laufzeiten anlegen.
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Gemischte Lebensversicherung
Bei der gemischten Lebensversicherung ist die vereinbarte Versicherungssumme am Ende der Vertragslaufzeit (Erlebensfall) oder bei vorzeitigem Tod (Todesfall) fällig. Der Versicherer wird also in jedem Fall leistungspflichtig. Der Beitrag muss bis zum Eintritt der Leistungspflicht gezahlt werden. Er setzt sich aus einem Spar- und Risikoanteil zusammen.
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Genesungsgeld
Das Genesungsgeld ist ein Leistungsangebot der privaten Unfallversicherung, das nur in Verbindung mit einem Krankenhaustagegeld versichert werden kann. Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gewährt wie das Krankenhaustagegeld, längstens jedoch für 100 Kalendertage. Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2000 ist es gestaffelt für den 1. bis 10. Tag, für den 11. bis 20. Tag und für den 21. bis 100. Tag des Krankenhaustagegeldes. Die Prozentsätze variieren von Versicherer zu Versicherer. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus und ist unabhängig von dem Gesundheitszustand des Versicherten.
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Gesetzliche Krankenkasse
Rund 90% der Bevölkerung gehören der GKV an, die Aufgaben hat der Gesetzgeber genau geregelt. Den Mitgliedern wird in erster Linie eine Grundversorgung für den Krankheitsfall geboten. Das finanzielle Risiko wird gemindert. Man unterscheidet drei Gruppen: Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Familienversicherte.
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Gesundheitsprüfung
Die Angaben des Kunden zu seiner körperlichen und seelischen Fitness sind für den Personenversicherer (Kranken, Pflege, Leben und Unfall) zur Beurteilung des Risikos erforderlich. Danach wird über eine Annahme oder Ablehnung des Antrages entschieden oder es werden Risikozuschläge bzw. Ausschlüsse verlangt. Wer seinen Versicherer belügt, muss damit rechnen, dass das Unternehmen im Schadensfall die Leistung verweigert.
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Gewinnbeteiligung
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit müssen erwirtschaftete Überschüsse ihren Mitgliedern zugute kommen lassen. Sie tun dies regelmäßig durch Gewinnbeteiligungen, die oftmals allen Mitgliedern - unabhängig von der Schadensfreiheit - zugute kommt.
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Gewinnverwendung
Die von Versicherungen erzielten Gewinne werden entweder als Eigenkapital im Unternehmen behalten oder ausgeschüttet. Aktiengesellschaften zahlen ihren Aktionären Dividende, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit kehren eine Gewinnbeteiligung aus.
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Gleitender Neuwert
Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung wird gemäß dem Baukostenindex des statistischen Bundesamtes verändert (meistens erhöht). Dank dieses gleitenden Neuwerts ist der Wiederaufbau eines zerstörten Gebäudes auch dann sichergestellt, wenn seit dem Versicherungsabschluss die Baukosten erheblich gestiegen sind. Für die jährliche Anpassungen der Versicherungssumme an die Entwicklung der Baupreise wird der "Wert 1914" als Bezugspunkt verwendet. Der Wert des Hauses - egal welchen Baujahres - wird auf das Jahr 1914 zurückgerechnet. Mit dem Prämienfaktor wird dann der Grundbeitrag für den "Wert 1914" auf das aktuelle Jahr hochgerechnet.
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Gliedertaxe
Wie hoch die Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung ist, hängt von der Schwere der Unfallfolgen ab. Um die Bestimmung des Invaliditätsgrades in Standardfällen zu erleichtern, wird eine Gliedertaxe vereinbart. Bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Organen oder Körperteilen wird dann jeweils ein entsprechender Prozentsatz der Versicherungssumme fällig.
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Gruppenversicherung
Vereine oder Unternehmen vereinbaren mit Versicherern Gruppenversicherungen, um ihren Mitgliedern oder Mitarbeitern besonders günstige Konditionen zu sichern. Die Vereine oder Firmen übernehmen den Einzug der Beiträge und die Betreuung der Versicherten und erhalten dafür von der Versicherung zumindest ermäßigte Prämien, bei Krankenversicherungen manchmal auch Mehrleistungen und erleichterte Aufnahmebedingungen.
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Haftpflichtversicherung
Sie ersetzt Schäden, die der Versicherte Dritten zufügt und für die er nach dem Gesetz Schadenersatz zu leisten hat.
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Halter
Der Halter ist juristisch derjenige, "der das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt". Er ist derjenige, der nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet ist, eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn sich das Fahrzeug im Gebrauch befindet. Er ist Träger der Gefährdungshaftung, die sich aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs ergibt. Für die Zulassungsstellen ist dagegen die im Fahrzeugbrief eingetragene Person der Halter. Der Halter kann sich vom Eigentümer und Fahrer unterscheiden.
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Hausratversicherung
Versicherung für die beweglichen Sachen in der Wohnung, also Möbel, Kleidung und so weiter gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und einige andere Risiken.
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Hausse
Über eine längere Zeit anhaltender Kursaufschwung an der Börse.
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Heil- und Hilfsmittel
Der Begriff der Heil- und Hilfsmittel stammt aus der PKV. Unter Heilmitteln sind ausschließlich Anwendungen der physikalischen Medizin zu verstehen, d.h. überwiegend äußerlich eingesetzte Mittel, die zur Krankheitsbehandlung dienen, ohne selbst Arzneimittel zu sein. Beispiele für Heilmittel sind: Bestrahlungen, Elektromassage, Elektrotherapie, Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, medizinische Bäder etc. Unter Hilfsmitteln sind vor allem technische Hilfsmittel (z.B. Prothesen) zu verstehen, die eine körperliche Behinderung oder Unzulänglichkeit mildern oder ausgleichen sollen. Beispiele für Hilfsmittel sind Brillen, Heimdialysegeräte, Hörgeräte, Krankenfahrstühle, orthopädische Hilfsmittel etc. In der privaten Krankheitskostenvollversicherung sind Hilfs- und Heilmittel im ambulanten Tarif eingeschlossen. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden Zusatztarife angeboten, da die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nicht vollständig übernehmen dürfen.
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Immobilienfonds
Fonds, der seine Gelder hauptsächlich in Grundstücken und Gebäuden anlegt.
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Indexfonds
Fonds, der die Zusammensetzung eines bestimmten Index nachzubilden versucht. Das Anlageergebnis eines Indexfonds wird größtenteils die Wertentwicklung eines Index widerspiegeln.
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Individualversicherung
Der Begriff Individualversicherung bezeichnet alle Versicherungsverträge, die Versicherungsnehmer zur eigenen persönlichen Vorsorge abschließen. Somit sind der Gegenstand der Individualversicherung alle versicherbaren Gefahren. Die Versicherungsleistungen werden nach dem Äquivalenzprinzip bemessen, d.h. auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeit sollten sich Risiko und Leistung entsprechen. Individualversicherungsverträge können mit allen Versicherungsaktiengesellschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Den Gegensatz zur Individualversicherung stellt die Sozialversicherung dar, in der keine individuellen Verträge ausgehandelt werden können.
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Induktionsschäden
Eine Induktion ist eine Überspannung im Stromnetz, verursacht zum Beispiel durch Blitzschlag. Genauso wie der direkte Blitzschlag kann auch die indirekt über Stromkabel transportierte Hochspannung Elektrogeräte beschädigen oder zerstören. Anders als Blitzschlag sind Überspannungen in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung oftmals nur auf besondere Vereinbarung eingeschlossen.
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Inkasso
Kassieren von Versicherungsbeiträgen.
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Innungskrankenkasse
Ein Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung, gegründet für Handwerker.
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Integralfranchise
Form der Selbstbeteiligung: Geringfügige Schäden bis zu einer festgelegten Grenze werden nicht vom Versicherer erstattet. Größere Schäden, die über die festgelegte Selbstbeteiligung hinaus gehen werden hingegen ersetzt.
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Invalidität
Invalidität ist eine durch Unfall oder Krankheit eingetretene dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen als auch geistigen Leistungsfähigkeit.
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Investmentfonds
Sondervermögen einer Investmentgesellschaft, das aus dem eingelegten Geld von Kapitalanlegern besteht. An diese Kapitalanleger werden Anteilscheine ausgegeben. Diese sind dann entsprechend ihrer Investition an der Wertentwicklung des Fonds beteiligt.
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Jahresarbeitsentgeltgrenze
Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt beziehen sind Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Krankenkasse. Sie sind jedoch versicherungsfrei, wenn ihr Einkommen 75% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt. Dies sind im Jahr 2011: 49.500 EURO (West und Ost).
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Kündigung
Versicherungsverträge sind - außer in der Sparte Leben - meist mit einer automatischen Verlängerung der Laufzeit vereinbart. Wer aussteigen möchte, muss kündigen. Dabei ist die vereinbarte Mindestlaufzeit (zwischen einem und fünf Jahren) und die Kündigungsfristen (1-3 Monate) einzuhalten. Erleichtert ist der Ausstieg nach Schadensfällen und wenn der Versicherer die Beiträge erhöht.
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KAG=Kapitalanlagegesellschaft
Kreditinstitut, dessen Ziel es ist, bei ihm eingelegte Gelder in eigenem Namen, aber für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung als Sondervermögen anzulegen. Eine KAG darf in Deutschland ausschließlich die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) haben oder als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden.
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Kapital-Lebensversicherung
Sie ist die verbreiteteste Form der Lebensversicherung und bietet doppelte Sicherheit: Einerseits ist sie Vorsorge für den Todesfall, zum anderen sammelt sie für den Erlebensfall Versorgungskapital an. Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von Geschlecht, Eintrittsalter, Laufzeit und Beitrag. Aus steuerlichen Gründen ist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren zu empfehlen.
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Kapitalwahlrecht
Der Kunde hat bei der Leibrentenversicherung die Wahl: Zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn kann er beantragen, dass er anstatt der Rente eine Kapitalabfindung bekommt. Um zu verhindern, dass überwiegend Versicherte mit ungünstigen Gesundheitsverhältnissen davon Gebrauch machen (Gegenauslese), kann das Kapitalwahlrecht nur innerhalb bestimmter Fristen ausgeübt werden. Durch eine Todesfall-Leistung in Form einer Rentengarantie oder einer Witwenrente wird die Gefahr einer Gegenauslese wesentlich eingeschränkt.
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Kasko
Zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann zusätzlich die Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Zur Wahl stehen Teilkasko (u.a. Diebstahl, Wildschäden, Glasbruch, Feuer) und Vollkasko (zusätzlich Unfälle und Vandalismus).
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Kfz-Haftpflicht
Diese Pflichtversicherung für Fahrzeughalter übernimmt berechtigte Ansprüche von Unfallgegnern und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Höhe der Versicherungsprämie bemisst sich unter anderem nach den sogenannten Typenklassen. In sie werden alle PKW-Modelle entsprechend ihrer Unfallhäufigkeit und Schadenshöhe eingestuft. Eine Haftung ergibt sich, wenn der Unfall verschuldet wurde, aber auch bereits aus der Betriebsgefahr (Reifen geplatzt) oder wenn kein Schuldiger gefunden werden kann.
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Krankes Versicherungsverhältnis
Der Versicherungsnehmer hat den Beitrag nicht bezahlt und auch die Mahnung nicht beachtet. Wenn er nach Ablauf der Mahnfrist einen Unfall mit dem Auto verschuldet, so hat er keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung muss zwar im Außenverhältnis an den Dritten zahlen, kann diese Leistung aber vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
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Laufzeit
Vereinbarte Versicherungsdauer.
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Leibrentenversicherung
Der Versicherte bekommt den angesparten Auszahlungsbetrag nicht auf einmal, sondern als Rente. Dabei existieren verschiedene Varianten der Leibrentenversicherung: Die Rente wird nur bis zum Tode des Versicherten gezahlt, für eine bestimmte garantierte Laufzeit gezahlt (Rentengarantie) oder ein Teil der garantierten Rente wird den Hinterbliebenen erstattet.
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Mündelsichere Papiere
Im BGB definierte Wertpapiere, die als besonders risikoarm eingeschätzt werden.
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Mallorca-Police
Die unter der inoffiziellen Bezeichnung Mallorca-Police bekannte Mietwagen-Zusatzversicherung erhöht den teilweise viel zu niedrigen Schutz der Haftpflichtversicherung von Mietwagen im Ausland auf das deutsche Niveau. Bei einigen deutschen Autoversicherern ist dieser Schutz bereits im Rahmen der Kfz-Haftpflichtpolice beitragsfrei mit eingeschlossen.
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Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer) ist die Steuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, die Umsatzsteuer, die ihm für Vor- oder Zuliefererprodukte in Rechnung gestellt wird, von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Durch diesen Vorwegabzug wird jedes Unternehmen nur mit dem Steueranteil belastet, der durch die eigene Verarbeitung/Produktion entsteht. Das gesamte Mehrwertsteueraufkommen, dass für ein Produkt entsteht, muss vom Endverbraucher aufgebracht werden. Die Geschäftstätigkeit eines Versicherungsunternehmens unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Für Versicherungsverträge ist eine Versicherungsteuer zu zahlen.
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Mietsachschäden
In der Haftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten Sachen generell ausgeschlossen. Wichtige Ausnahme sind Beschädigungen an den Gebäudeteilen von Mietwohnungen. Diese Mietsachschäden sind in fast jeder Privathaftpflichtpolice eingeschlossen.
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Mindestanlagesumme
Fast alle Kapitalanlagegesellschaften verlangen vom Anleger bei der Investition in einen bestimmten Fonds einen Mindestbetrag. Auch für die Einrichtung eines Sparplans wird üblicherweise eine regelmäßige Mindestanlagesumme gefordert. Informationen zur Mindestanlage finden sich im Verkaufsprospekt.
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Mindestversicherungssumme
Das Gesetz über die Pflichtversicherung von Kraftfahrzeugen bildet die Grundlage für die Versicherungspflicht in der Kraftfahrzeughaftpflicht. Der Versicherungsumfang darf folgende Mindestversicherungssummen nicht unterschreiten:
· 2,5 Mio € für Personenschäden, 7,5 Mio € bei drei oder mehr verletzten Personen
· 500 000 € für Sachschäden
· 50 000 € für Vermögensschäden
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Neuwert
Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert einer Sache in neuwertigem Zustand am Schadenstag. Ob der ursprüngliche Anschaffungspreis höher oder niedriger lag als heute, spielt keine Rolle.
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Neuwerterstattung
Je nach Versicherungssparte wird bei Verlust oder Totalschaden entweder der Neuwert (zum Beispiel Hausrat, Gebäude) oder der Zeitwert (Fahrrad, Auto) erstattet. Manche Autoversicherer erstatten bei Neuwagen in den ersten sechs oder zwölf Monaten den Neuwert.
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Obliegenheiten
Obliegenheiten sind dem Versicherungsnehmer durch Gesetz oder Vertrag auferlegte Pflichten wie z.B. die vorvertraglichen Anzeigepflicht, die Mitwirkungspflicht im Schadenfall, die Pflicht der Anzeige von Gefahrerhöhungen oder die Schadenabwendungs- und Minderungspflicht.
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Obligation
Andere Bezeichnung für „Schuldverschreibung“.
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Offene Fonds
Fonds, von denen unbegrenzt Anteile ausgegeben und die in der Regel börsentäglich auch wieder zurückgenommen werden.
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Pensionsfonds
Spezialfonds, häufig für die Mitarbeiter eines Unternehmens, der durch Pensionsrückstellungen gebildet wird.
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Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um ein eigenes Lebensversicherungsunternehmen des Arbeitgebers (oder einer Gruppe von Arbeitgebern) in der besonderen Art einer betrieblichen Sozialeinrichtung, deren alleiniger Zweck es ist, die Versorgung der Arbeitnehmer zu übernehmen.
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Police
Versicherungsschein.
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Policendarlehen
Siehe Vorrauszahlung.
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Portfolio
Zusammensetzung eines Depots. Bei Investmentfonds versteht man unter Portfolio die Summe der Vermögenswerte eines Fonds.
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Prämie
Zu zahlender Versicherungsbeitrag.
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Prämienanpassungsklausel
Diese Klausel erlaubt es der Assekuranz, bei laufenden Versicherungspolicen die Beiträge von Jahr zu Jahr dem Schadenverlauf anzupassen (bei verschlechtertem Schadenverlauf Anhebung, bei günstiger Entwicklung Senkung der Prämie). Die folgende Jahresprämie verändert sich, wenn sich der branchendurchschnittliche Schadenaufwand je Versicherungsfall verändert.
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Prämienfaktor
In der Gebäudeversicherung der Faktor mit dem der Beitrag für den "Wert 1914" auf das heutige Niveau hochgerechnet wird.
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Prämienrückgewähr
Die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr ist nach Art einer Lebensversicherung ein Doppelpack aus Versicherungsschutz und Sparvertrag.
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Private Krankenversicherung
Ziel der PKV als Personenversicherung ist es, den Versicherten einen an die jeweilige Bedarfssituation angepassten Versicherungsschutz zu bieten.
Der PKV fallen damit im Rahmen ihrer Zielsetzung folgende Aufgaben zu:
Als Private Krankenvollversicherung die Übernahme des vollen Versicherungsschutzes für solche Personen, die nicht gesetzlich versichert zu sein brauchen.
Übernahme eines ergänzenden Versicherungsschutzes für gesetzlich versicherte Personen, um individuelle Bedürfnisse zu befriedigen. Eine bessere Versorgung im Krankenhaus ermöglicht die Krankenhauszusatzversicherung.
Erstattung für Leistungen von Zahnersatz, Medikamenten, Hilfsmitteln (Brillen) und Heilmitteln oder die Übernahme von Heilpraktikerkosten bietet eine Ergänzungsversicherung.
Nicht versicherungspflichtig in der GKV sind Selbständige, Beamte, freiberuflich Tätige, Personen mit geringfügiger Beschäftigung und Angestellte sowie Arbeiter mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
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Progression
Die Entschädigung bei Invalidität in der Unfallversicherung ist nach dem Invaliditätsgrad (in %) gestaffelt. Durch progressive Invaliditätsstaffeln werden die Leistungen bei höheren Invaliditätsgraden überproportional erhöht.
Bei Abschluss einer Unfallversicherung mit 350% Progression und späterer 60%-iger Invalidität beträgt die Entschädigung statt 60% dann 150%; bei 100%-iger Invalidität beträgt die Entschädigung statt 100% dann 350%.
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Quartalsbericht
Zwischenbericht einer Aktiengesellschaft, der von dieser vierteljährlich erstellt wird.
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Quotentarif
Dieser Tarif in der Krankenversicherung sieht eine Selbstbeteiligung in prozentualer Form vor. Die versicherten Kosten werden in Höhe der vereinbarten Quote erstattet (z.B. 30% oder 50%). Der Quotentarif ist vornehmlich auf die Bedürfnisse der beihilfeberechtigten Personen z.B. Beamte) zugeschnitten.
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Rückkaufswert
Geldbetrag, der dem Versicherungsnehmer im Fall der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung vertraglich zusteht. Je nach Form der Versicherung wird ein gewisser Anteil der angesammelten Beiträge und Gewinnbeteiligungen einbehalten. Hierzu gehören die Risiko- und Kostenanteile und ein Stornoabzug. Je fortgeschrittener die Laufzeit, desto günstiger wird das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen und Auszahlung.
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Rücknahmegebühr
Einige ausländische Fondsanbieter erheben nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Verkauf von Fondsanteilen eine Gebühr.
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Rücknahmepreis
Entspricht dem Anteilwert. Der Rücknahmepreis ist der Preis, den der Anleger beim Verkauf seiner Fondsanteile erhält. Es handelt sich hierbei in aller Regel um den Nettoinventarwert. Dieser wird meist börsentäglich berechnet und auch veröffentlicht. Manche Kapitalanlagegesellschaften erheben allerdings Rücknahmegebühren. Diese können sinken, je länger ein Anteil gehalten wird.
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Rabatt
Durch Rabatte kann Versicherungsschutz erheblich billiger werden, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind. Nachlässe gibt es beispielsweise bei Gruppenversicherungen, schadensfreiem Versicherungsverlauf oder längeren Vertragslaufzeiten. Ermäßigungen erhalten auch einige Personengruppen, wie zum Beispiel Beamte, Frauen, Singles oder Senioren. Andere Beispiele sind der Garagenrabatt, der Öko-Rabatt (für sparsame Fahrzeuge) oder der Airbag-Rabatt. Bei manchen Rabatten, insbesondere in der Autoversicherung, drohen Vertragsstrafen, wenn der Kunde die Rabattvoraussetzungen nicht wirklich erfüllt.
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Rechtschutzversicherung
Rechtschutzversicherungen gelten für bestimmte Rechtsgebiete. Sie übernehmen Anwalts-, Gerichts-, und Gutachterkosten in Zivil- und Strafprozessen, sofern Aussicht auf Erfolg besteht.
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Regionalklassen
In Großstädten lebt es sich gefährlicher als auf dem Land. Um den unterschiedlichen Schadensbedarf bei den Versicherungsprämien zu berücksichtigen, ist Deutschland von den Sach- und Autoversicherern in Regionalklassen unterteilt.
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Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung ergänzt den nur unzureichenden Schutz von Reisegepäck durch die Hausratversicherung. Sie leistet zum Beispiel für einfachen Diebstahl, weist aber viele Deckungslücken auf.
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Reisekrankenversicherung
Ergänzt im Ausland die Leistungen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung. In Ländern, mit denen die Bundesrepublik kein Sozialabkommen abgeschlossen hat, ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung notwendig, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht.
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Rentenfonds
Fonds, der hauptsächlich beziehungsweise ausschließlich in verzinsliche Papiere investiert.
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Rentengarantiezeit
Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit sichert die Rentenzahlung für diese Periode auch bei vorzeitigem Tod. Der dann Bezugsberechtigte kann zwischen weiterer Rentenzahlung und einmaliger Zahlung des Barwertes dieser Beträge wählen. Je nach Eintrittsalter kann die Garantiezeit schwanken. Es kann eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Diese zahlt auch nach Ende der Garantiezeit. Eine stärkere Betonung der Hinterbliebenenversorgung mindert allerdings die Monatsrente.
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Rentenmarkt
Bezeichnung für den Kapitalmarkt, der sich ausschließlich mit dem Handel von festverzinslichen Wertpapieren beschäftigt.
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Rentenversicherung
Sie ist eine Versicherung mit vertraglich von vornherein auf Rentenzahlungen gerichteten Leistungen. Bei der Rentenversicherung können gleichbleibende Renten vorgesehen sein, aber auch steigende oder fallende. Die gebräuchlichste Form der privaten Rentenversicherung ist die Leibrente. Sie wird bis Lebensende der versicherten Person bezahlt. Es ist möglich, Witwen- und Waisenrenten einzuschließen. Die Leibrente kann durch laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente) oder durch Zahlung eines Einmalbeitrags (aufgeschobene oder sofort beginnende Leibrente) erworben werden. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht kann vor Ablauf der Aufschubzeit (vertraglich z.B. spätestens 3 Monate vor Ablauf) anstelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung beantragt werden, frühestens aber nach Ablauf von zwölf Jahren. Beträgt die Aufschubdauer lediglich zwölf Jahre, dann kann das Kapitalwahlrecht frühestens fünf Monate vor Ablauf ausgeübt werden.
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Risiko
Die Gefahr das ein Schaden eintritt.
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Risiko-Lebensversicherung
Die Risikolebensversicherung wird nur im Todesfall ausgezahlt. Sie dient der Hinterbliebenenversorgung, vor allem der preisgünstigen Absicherung junger Familien mit Kindern wenn das Familienoberhaupt stirbt. Bei Hypotheken oder Ratenkrediten verlangt der Kreditgeber oft eine Absicherung. Kapital wird bei dieser Versicherungsform nicht gebildet.
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Risikoanteil
Der Risikoanteil ist der Teil der Prämie, der auf den eigentlichen Schutz und die Schadensregulierungskosten entfällt. Der restliche Beitrag wird für die Vertragsverwaltung, den Unternehmensgewinn und bei kapitalbildenden Verträgen (Leben, Rente) auch für das Deckungskapital verwendet.
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Risikomerkmal
Risikomerkmale dienen als Anhaltspunkt um zu ermitteln, mit welchem Risiko eine Gefahrtragung verbunden ist. Die Risikomerkmale werden durch Auswertung der Angaben des Antragstellers im Antrag erfasst. Man unterscheidet zwischen objektiven Risikomerkmalen und subjektiven Risikomerkmalen.
Die subjektiven Risikomerkmale sind alle Gefahrenmerkmale, die in der Person des Versicherungsnehmers oder durch Personen in dessen Umgebung begründet sind. Das subjektive Risiko muss in die Risikoprüfung eingeschlossen werden, da subjektive Risiken dazu beitragen, den Versicherungsfall schneller eintreten zu lassen als dies nach objektiven Kriterien zu erwarten wäre. Subjektive Risikomerkmale können nicht eindeutig erfasst werden, deshalb fließen sie auch nur nach Schätzung in die Beitragskalkulation ein.
Die objektiven Risikomerkmale sind alle Gefahrenmerkmale, die der zu versichernden Sache oder Person erkennbar und nachprüfbar innewohnt.
In der Gebäudeversicherung sind dies z.B. die Bauart, die Nachbarschaftsgefahr, die Nutzung des Gebäudes. In der Personenversicherung werden nur die Risikomerkmale zu den objektiven Risikomerkmale gezählt, die als allgemeingültige Kriterien nachweisbar und feststellbar sind wie z.B. das Geschlecht, das Alter oder Vorerkrankungen. Da objektive Risikomerkmale eindeutig erfasst werden können, fließen sie immer in die Beitragskalkulation ein.
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Schadenfreiheitsrabatt
In der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung richtet sich die Beitragszahlung nach der Dauer des schadenfreien Verlaufs.
KFZ-Haftpflicht:
Die Prozentzahlen beziehen sich auf den Normalbeitrag: | ||
Schadenklasse M | Klasse M | 245 % |
Schadenklasse S | Klasse S | 155 % |
weniger als 1/2 Jahre unfallfrei; Anfänger | Klasse 0 | 230 % |
1/2 Jahr, Anfänger mit 3 Jahren Führerschein; Zweitwagen oder Wagen des Partners | Klasse SF1/2 | 140 % |
1 Kalenderjahr | SF 1 | 100 % |
3 Kalenderjahre | SF 3 | 70 % |
6 Kalenderjahre | SF 6 | 55 % |
10 Kalenderjahre | SF 10 | 45 % |
15 Kalenderjahre | SF 15 | 40 % |
25 Kalenderjahre | SF 25 | 30 % |
Schutzbrief
Der Schutzbrief bietet Leistungen (abschleppen oder sogar bergen) und Hilfestellungen z.B. bei Unfällen, auf Reisen oder bei anderen Problemen. nicht enthalten ist, zusätzlich erworben oder anderenfalls gegen einen geringen finanziellen Vorteil aus der Versicherung ausgeschlossen werden.
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Selbstbeteiligung
Wer einen kleinen Teil des Risikos selbst tragen kann und Beiträge sparen möchte, dem wird in den meisten Sparten eine Selbstbeteiligung (auch Abzugsfranchise genannt) angeboten. Eine andere Form der Selbstbeteiligung ist die Integralfranchise. Hier sind Kleinschäden in verschiedener Höhe ebenfalls ausgeschlossen, bei darüber hinausgehenden Schadenssummen wird aber ohne Abzug geleistet.
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Sofortrente
Bei der Sofort-Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer den Beitrag auf einmal und erhält dafür den Anspruch auf eine lebenslängliche Rente. Anders als bei anderen Formen der Kapitalanlage erfolgt die Zahlung auch dann noch, wenn das Kapital aufgezehrt ist. Beschränkt sich die Leistungspflicht auf die lebenslängliche Rentenzahlung besteht für den Versicherungsnehmer bei frühem Tod die Gefahr, dass nur ein geringer Teil des Kapitals zurückfließt. Man kann deshalb die Rentenversicherung um eine Todesfall-Leistung ergänzen. Entweder in Form einer Rentengarantiezeit (die Rente wird für diese Periode an Hinterbliebene weitergezahlt) oder als einmalige Todesfall-Zahlung.
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Sterbetafel
Die Sterbetafel ist die wichtigste Rechnungsgrundlage der Lebensversicherer. Sie beschreibt den durch den Tod verursachten jährlichen Verlust eines Jahrgangs. Der günstigeren Lebenserwartung von Frauen wird durch eine eigene Frauensterbetafel Rechnung getragen, wodurch sich niedrigere Beiträge ergeben.
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Strafkaution
Begriff der Rechtsschutzversicherung. Die Strafkaution im Rechtsschutzfall ist eine Sicherheitsleistung, die durch Hinterlegung eines Geldbetrags erbracht wird. Soweit Strafverfolgungsbehörden im In- oder Ausland eine Strafkaution gegen einen Versicherten festsetzen, um vorläufig vor Strafverfolgungsmaßnahmen abzusehen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen bis zur vereinbarten Höhe für die Strafkaution. Strafkautionen können bis zu 50.000 EUR je Leistungsfall mitversichert sein.
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Stundung
Beiträge zu einer Lebensversicherung können für eine bestimmte Zeit gestundet werden, üblich ist ein halbes Jahr. Für die gestundeten Beiträge müssen Zinsen gezahlt werden, die Beiträge sind nachzuentrichten.
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Teilkasko
In der Fahrzeugversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung folgenden Versicherungsschutz:
- Brand/Explosion
- Entwendung/Raub/Unterschlagung
- Einwirkung von Elementarereignissen (Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung)
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Glasschäden und Schäden durch Kurzschluss.
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Thesaurierende Fonds
Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds wiederangelegt. Einige Fonds weisen sowohl eine ausschüttende als auch eine thesaurierende Tranche auf.
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Typenklassenverzeichnis
Nach dem Fahrzeugtyp richtet sich in der Fahrzeugvoll- und Teilversicherung der Beitrag. Die verschiedenen Fahrzeugtypen werden in Typklassen zusammengefasst. Diese Summe aller Typklassen ergeben das Typklassenverzeichnis.
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Überschussbeteiligung
Die Anbieter von Lebens- und Rentenversicherungen erzielen Überschüsse - weil sie die Beiträge der Kunden gewinnbringend anlegen (Zinsüberschüsse), und weil weniger Todesfälle eintreten, als für die Beiträge kalkuliert wurden (Risikoüberschüsse). Meistens heißt es in den Vertragsbedingungen, dass die Gesellschaft mindestens 90 Prozent ihrer Gewinne an die Versicherten ausschüttet. Der Kunde kann entscheiden, wie die Beträge verwendet werden sollen: Zwischendurch gewährte Überschüsse und Sonderausschüttungen kann der Kunde ansammeln oder die Versicherungssumme damit erhöhen.
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Überschussverrechnung
Bei Lebensversicherungen mit Überschussverrechnung werden die laufenden Beiträge eines Vertrages mit den laufenden Überschüssen verrechnet. Dadurch entsteht die Möglichkeit zur Senkung des laufenden Beitrags unter Erhalt des Todesfallschutzes. Eine Beitragsverrechnung führt, anders als die vorzeitige Ausschüttung von Überschussanteilen, nicht zum Verlust der Steuerbegünstigung des Lebensversicherungsvertrags.
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Überspannung
Genauso wie der direkte Blitzschlag kann auch die indirekt über Stromkabel transportierte Hochspannung Elektrogeräte beschädigen oder zerstören. Anders als Blitzschlag sind Überspannungen in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung oftmals nur auf besondere Vereinbarung eingeschlossen.
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Umlaufrendite
Durchschnittlicher Effektivzins für festverzinsliche Wertpapiere.
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Unfallversicherung
Privatversicherung, bei der die finanziellen Folgen eines Unfalles (insbesondere Invalidität und Tod) versichert wird. Tagegeld oder Krankenhaustagegeld können vereinbart werden. Ein Unfall ist jede Körperverletzung, die eine Person durch ein plötzlich auf sie einwirkendes Ereignis unfreiwillig erleidet.
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Unterversicherung
Ist bei einer Sachversicherung der Wert der vorhandenen Sachen höher als die versicherte Summe, so spricht man von Unterversicherung. Die Entschädigung wird im Verhältnis Versicherungssumme/ Versicherungswert gekürzt.
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Vandalismus
Versicherte Sachen werden vorsätzlich von einem Dritten zerstört oder beschädigt.
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Verkehrsopferhilfe
Der Entschädigungsfonds „Verkehrsopferhilfe“ wurde ins Leben gerufen, um Geschädigten im Falle von Unfallflucht oder Nichtversicherung des Schadenverursachers eine Entschädigung zukommen zu lassen.
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Vermögensschäden
Unter einem Vermögensschaden versteht man ein materiellen Schaden, der sich weder aus einem Personen – noch aus einem Sachschaden herleitet.
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Versicherer
Versicherungsunternehmen.
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Versicherungsbedingungen
Die Allgemeinen sowie Besonderen Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.
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Versicherungsnehmer
Vertragspartner des Versicherers. Der Versicherungsnehmer schuldet die Prämie.
Ihm obliegen alle Rechte und Pflichten am Versicherungsvertrag.
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Versicherungsschein
Beweisurkunde über den Versicherungsvertrag, wird auch Versicherungspolice genannt.
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Versicherungssteuer
Die Zahlung der Versicherungsbeiträge unterliegt der Steuer. Sie wird vom Versicherungsunternehmen mit jeder Beitragsrechnung eingezogen und an das Finanzamt abgeführt.
Der Versicherungssteuerregelsatz beträgt 19%. Dieser Steuersatz wurde zum Jahresbeginn 2007 angehoben. Ein ermäßigter Steuersatz gilt für die Feuerversicherungsprämien. Für die verbundenen Gebäude- und Hausratversicherung ergeben sich aufgrund eines im Beitrag zu berücksichtigenden Anteils an Feuerrisiko Mischsteuersätze. So entfallen auf die Beiträge von Wohngebäudeversicherungen ein faktischer Steuersatz von 16,34% Versicherungssteuer und auf die zu zahlenden Prämien der Hausratversicherung ein faktischer Steuersatz 16,15%.
Von der Besteuerung ausgenommen sind die Versicherungsentgelte, die der privaten Vorsorge zuzurechnen sind. Darunter fallen insbesondere die Lebens- und Rentenversicherungsprämien, aber auch die Beiträge der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie die der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer auf den Geldumsatz bei Versicherungsverhältnissen, die auf Basis des Versicherungssteuergesetzes erhoben wird.
Der Versicherungsnehmer ist der Steuerschuldner. Die Versicherungsteuer gilt als Teil des Versicherungsentgelts. Bei Nichtzahlung der Steuer treten die gleichen Folgen ein wie bei Nichtzahlung der Beiträge. Für die Steuer haftet der Versicherer, der die Steuer auf Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten hat.
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Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist die Summe, für die der Versicherer im Schadenfall höchstens aufzukommen hat.
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Versicherungsvereine
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit müssen erwirtschaftete Überschüsse ihren Mitgliedern zugute kommen lassen. Sie tun dies regelmäßig durch Gewinnbeteiligungen, die oftmals allen Mitgliedern - unabhängig von der Schadensfreiheit - zugute kommt.
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Versicherungsverträge
Ein Versicherungsvertrag ist ein Rechtsgeschäft privatrechtlichen Inhalts. Es kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer zustande.
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Vollkasko
Die Fahrzeugvollversicherung beinhaltet neben den in der Teilkaskoversicherung eingeschlossenen Gefahren die Unfallgefahr und mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Zucker im Tank, Kratzer im Lack, zerstochene Reifen).
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Vorrauszahlung
Während der Vertragslaufzeit einer Lebensversicherung kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine zu verzinsende Vorrauszahlung auf die Versicherungsleistung gewähren. Die Höhe der Vorrauszahlung ist auf den Beleihungswert beschränkt. Der Beleihungswert basiert auf dem jeweiligen Rückkaufswert (z.B. 85% des Rückkaufwertes). Der Versicherungsnehmer hat allerdings keinen Rechtsanspruch auf eine derartige Zahlung. Eine Vorrauszahlung kann eventuell zum Verlust der Steuerbeg&uum;nstigung führen.
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Vorsteuerabzugsberechtigung
Die Vorsteuerabzugsberechtigung betrifft alle Selbständigen oder Gewerbetreibenden, deren Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört. Diese können die Mehrwertsteuer dem Finanzamt gegenüber als Vorsteuer geltend machen.
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Wagniswegfall
Fällt ein Risiko dauerhaft und vollständig weg, erlischt die Versicherung.
Beispiel: Wird ein Grundstück veräußert, erlischt die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Eine Besonderheit gilt für die Privathaftpflichtversicherung: Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Versicherungsschutz bis zur nächsten Prämienfälligkeit für seine Familie bestehen.
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Wartezeit
Wartezeit ist die Zeit zwischen dem Beginn des Versicherungsvertrages und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Eine Wartezeit ist insbesondere in der Krankenversicherung üblich.
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Wegfahrsperre
Bei Neufahrzeugen ist in Deutschland seit 1995 serienmäßig eine elektronisch gesteuerte Sperre eingebaut, die den Anlasser- und Zündstromkreis sowie die Kraftstoffversorgung unterbricht.
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Wenigfahrerrabatt
Rabatt für Autofahrer, die unterdurchschnittlich wenig Kilometer pro Jahr fahren. Die angegebene Jahresfahrleistung muss der Kunde nachweisen können, sonst drohen Vertragsstrafen.
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Wert 1914
Bezugspunkt für die jährliche Anpassung der Versicherungssumme an die Entwicklung der Baupreise. Der Wert des Hauses - egal welchen Baujahres - wird auf das Jahr 1914 (damalige Preise) zurück gerechnet. Mit dem Prämienfaktor wird dann der Grundbeitrag auf das aktuelle Jahr hochgerechnet. Siehe auch Gleitender Neuwert.
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Wertpapier
Dokument, das ein Vermögensrecht, eine Forderung oder eine Gewinn- oder Ertragsbeteiligung verbrieft.
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Zeitrente
Begriff aus der Lebens- und der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist eine Rente und wird im Gegensatz zur Leibrente nur für einen bestimmten Zeitraum bezahlt.
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Zeitwert
Der Wert eines Gegenstandes zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt.
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Zentrale Malus-Datei
Da Vorschäden bei Versicherungswechseln leicht verschwiegen werden, gibt es beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) eine Datei in der stornierte Verträge eingetragen werden. Wird das Bestehen einer Vorversicherung verschwiegen und hätte der Vertrag in eine andere Schadenklasse eingestuft werden müssen, wird ein Vertragsstrafe in doppelter Beitragshöhe fällig.
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Zentralruf
Zur Durchsetzung seines Anspruchs kann der geschädigte Verkehrsteilnehmer unter der Rufnummer 0180/25026 den Versicherer des Schadenverursachers erfragen, wenn er das Kfz-Kennzeichen und den Namen des Halters mitteilt.
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Zinseszins-Effekt
Wiederangelegte Ausschüttungen eines Investmentfonds erhöhen den Anlagebetrag und damit auch den Zinserlös. So ergibt sich ein höherer Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals im Vergleich zur regelmäßigen Entnahme der Erträge.
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Zweitwagenrabatt
Der Versicherungsnehmer erhält für einen Zweitwagen die Schadenfreiheitsklasse SF1/2 (meist 120%), manchmal auch SF1 (meist 100%) oder SF2 (meist 85%). Dies ist jedoch oft nur möglich, wenn er den Zweitwagen bei derselben Gesellschaft versichert, bei der auch der Erstwagen versichert ist.
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Zwischenfinanzierung
Hat ein Bausparer seine Mindestansparung geleistet, so gewährt ihm die Bausparkasse ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung seines Bauvorhabens, jedoch mit Abtretung der Rechte aus dem Bausparvertrag sowie Eintragung einer Fremdschuld.
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