captuvîs AG Investmentberatungsgesellschaft

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Sonstige Änderungen

Sonstige Änderungen

  • Riester-Rente
    Ab 2005 werden Vereinfachungen umgesetzt. So werden zum Beispiel das Antragsverfahren vereinfacht und die so genannten Riester-Produkte flexibler gestaltet. So wird u. a. das Antragsverfahren durch die Einführung eines Dauerzulageantrags vereinfacht. Dies bedeutet, der Zulageberechtigte kann seinen Anbieter bevollmächtigen, für ihn jedes Jahr einen Zulageantrag bei der Zulagenstelle (zentrale Stelle) zu stellen. Eine einmalige Bevollmächtigung, z. B. bei Vertragsabschluss, reicht zukünftig aus. Außerdem wird der Katalog der Kriterien, die eine steuerliche Förderung von Vorsorgeprodukten möglich machen (Zertifizierungskriterien), vereinfacht. Der Anleger hat zudem die Möglichkeit, während der Ansparphase 30 % des Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen.
    Dieses Kapital muss bis zum Ablauf spätestens bis zur Fälligkeit zurückgeführt werden. Für Alters­vorsorgeverträge, die nach dem 1. Januar 2006 abgeschlossen werden, ist die Verwendung geschlechtsneutraler Tarife - so genannter Unisex-Tarife - vorgeschrieben. Dies stellt sicher, dass Frauen und Männer bei gleichen Beiträgen auch die gleichen Auszahlungen erhalten. Bereits abgeschlossene Alters­vorsorgeverträge können auf Grund einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Anleger grundsätzlich auf die neuen Kriterien umgestellt werden.
 
  • Steuerprivileg für Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen entfällt ab 2005
 
Der bisherige Sonderausgabenabzug der LV-Beiträge in der Ansparphase entfällt. Ebenso entfällt die Steuerfreiheit für Erträge bei längerer Laufzeit. Bestehende Verträge sind nicht betroffen.
Zukünftig sind Kapitalzahlungen aus einer privaten Renten-, Kapital- oder Fondsgebundenen Lebensversicherung ab dem 01.01.2005 steuerpflichtig.
Die Erträge (Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Ablaufleistung) sind bei Kapitalauszahlung oder Rückkauf in vollem Umfang mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men hat künftig stets eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% des Ertrages einzubehalten und abzuführen. 
Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahr und nach einer Laufzeit von 12 Jahren, unterliegen die Erträge nur zu 50% der Besteuerung. Diese erfolgt im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung, des persönlichen Einkommenssteuersatzes. Das gleiche gilt für Fondsgebundene Lebensversicherungen.
 
  • Betriebliche Altersversorgung
Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab.Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist somit der Arbeitgeber; Begünstigter ist der Arbeitnehmer. Finanziert der Arbeitgeber die Aufwendungen gelten diese als voll abzugsfähige Betriebsausgaben.
Sind sich alle Beteiligten einig (alter Arbeitgeber, neuer Arbeitgeber, Arbeitnehmer), ist bei einem Betriebswechsel die Mitnahme der erworbenen Anwartschaften zusammen mit dem hierfür aufgebauten Betriebskapital problemlos möglich.
 
Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds
Oft werden die Beiträge auch vom Arbeitnehmer getragen und fließen durch Entgeltumwandlungen in die Direktversicherung. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz.
 
Wie in Pensionskassen und -fonds dürfen ab 2005 4% der Rentenbeitragsbemessungsgrenze (in 2004: 2.472 €) steuerfrei in eine Direktversicherung investiert werden. Bis 2008 sind diese Beiträge sozialabgabefrei. Die maximale Einzahlungssumme 2.472 € (in 2004) erhöht sich pauschal um weitere 1.800 €, auf die jedoch 20% Sozialabgaben zu entrichten sind. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht mehr möglich. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, die mit dem Ertragsanteil versteuert wird. Ausserdem entfällt die Vererbbarkeit der Rentenauszahlung. Wer 2004 noch eine Direktversicherung abschließt. Profitiert von der steuerfreien Kapitalauszahlung. Altverträge können vom Versicherungsnehmer auf die neuen Regelungen umgestellt werden.

 

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