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Der bisherige Sonderausgabenabzug der LV-Beiträge in der Ansparphase entfällt. Ebenso entfällt die Steuerfreiheit für Erträge bei längerer Laufzeit. Bestehende Verträge sind nicht betroffen. Zukünftig sind Kapitalzahlungen aus einer privaten Renten-, Kapital- oder Fondsgebundenen Lebensversicherung ab dem 01.01.2005 steuerpflichtig. Die Erträge (Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Ablaufleistung) sind bei Kapitalauszahlung oder Rückkauf in vollem Umfang mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Das Versicherungsunternehmen hat künftig stets eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% des Ertrages einzubehalten und abzuführen. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahr und nach einer Laufzeit von 12 Jahren, unterliegen die Erträge nur zu 50% der Besteuerung. Diese erfolgt im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung, des persönlichen Einkommenssteuersatzes. Das gleiche gilt für Fondsgebundene Lebensversicherungen. |
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Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab.Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist somit der Arbeitgeber; Begünstigter ist der Arbeitnehmer. Finanziert der Arbeitgeber die Aufwendungen gelten diese als voll abzugsfähige Betriebsausgaben. |
Sind sich alle Beteiligten einig (alter Arbeitgeber, neuer Arbeitgeber, Arbeitnehmer), ist bei einem Betriebswechsel die Mitnahme der erworbenen Anwartschaften zusammen mit dem hierfür aufgebauten Betriebskapital problemlos möglich. |
Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds Oft werden die Beiträge auch vom Arbeitnehmer getragen und fließen durch Entgeltumwandlungen in die Direktversicherung. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) und der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. |
Wie in Pensionskassen und -fonds dürfen ab 2005 4% der Rentenbeitragsbemessungsgrenze (in 2004: 2.472 €) steuerfrei in eine Direktversicherung investiert werden. Bis 2008 sind diese Beiträge sozialabgabefrei. Die maximale Einzahlungssumme 2.472 € (in 2004) erhöht sich pauschal um weitere 1.800 €, auf die jedoch 20% Sozialabgaben zu entrichten sind. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht mehr möglich. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, die mit dem Ertragsanteil versteuert wird. Ausserdem entfällt die Vererbbarkeit der Rentenauszahlung. Wer 2004 noch eine Direktversicherung abschließt. Profitiert von der steuerfreien Kapitalauszahlung. Altverträge können vom Versicherungsnehmer auf die neuen Regelungen umgestellt werden. |