captuvîs AG Investmentberatungsgesellschaft

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Kfz-Haft­pflicht

Kfz-Haft­pflicht

Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, kann ein KFZ nur zugelassen werden, wenn auch eine Haft­pflichtversicherung besteht. Tip für Studenten/Azubis/etc: Als Führerschein-Neuling sollten Sie Ihr erstes eigenes Auto nicht auf den eigenen Namen anmelden und ver­sichern. In der Kfz-Haft­pflichtversicherung würden Sie dann nämlich den mit Abstand höchsten Beitrag bezahlen. Melden Sie Ihr Auto stattdessen als Zweitwagen über Ihre Eltern an und sparen Sie sich eine Stange Geld. Nach ein paar Jahren schreiben Sie dann das Auto auf Ihren eigenen Namen um.

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